Wenn ein Angehöriger verstorben ist...

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, erledigt die Formalitäten der Bestatter. Er vereinbart auch nach Absprache mit den Angehörigen, der Kommune und dem Seelsorger den Termin für die Beerdigung oder Trauerfeier. Der Bestatter gibt die Informationen an das zuständige Pfarrbüro weiter. Der Seelsorger, der die Beerdigung oder Trauerfeier hält, nimmt dann mit den Angehörigen Kontakt auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Außer der Beerdigung / Trauerfeier ist es möglich, des/r Verstorbenen in einer Eucharistiefeier besonders zu gedenken (sog. Requiem). Dieser Trauergottesdienst findet in der Regel in einem der nächsten Gemeindegottesdienste am Werktag statt. (In St. Markus, Dienstagabend 19.00 / 18.30 Uhr oder in St. Elisabeth, Freitag, 9.30 Uhr; in Liebfrauen, Donnerstag, 19.00 / 18.30 Uhr) In St. Markus gibt es auf Wunsch zusätzlich die Möglichkeit des Sterberosenkranzes oder des Totengebets vor dem Trauergottesdienst.

Für Beerdigungen und Trauerfeiern stehen zu in der kath. Kirchengemeinde St. Markus - Liebfrauen zur Verfügung: Pastoralreferent Hariolf Hummel und Pfarrer Ambros Tungl.