Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“

Neustrukturierung der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Logo des Projekts "Kirche der Zukunft" der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Im Frühjahr 2025 haben Bischof Dr. Krämer und der Diözesanrat den Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“ gestartet. Anlass dafür sind zentrale Herausforderungen wie rückläufige Mitgliederzahlen, steigende Kosten, sinkende Finanzmittel und weniger pastorales Personal.

Der Prozess umfasst aktuell die Programme

  • „Seelsorge in neuen Strukturen“
  • „Räume für eine Kirche der Zukunft“
  • „Digitalstrategie“
  • „Zentrales Prozessmanagement“
  • „Organisationsentwicklung“

Alle kirchlichen Orte und Katholik:innen der Diözese sind eingeladen, sich aktiv einzubringen und die Kirche der Zukunft mitzugestalten.

Aktuelle Informationen zum Gesamtprozess und zu den einzelnen Programmen finden sich jederzeit auf der Prozess-Website kirche-der-zukunft.drs.de .

Ziel des Programms „Seelsorge in neuen Strukturen“ ist es, den veränderten pastoralen Anforderungen gerecht zu werden, die rückläufigen Finanz- und Personalressourcen zukunftsfähig zu verwenden und pastorales Personal und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. 
Hierzu werden aus den aktuellen 1.020 Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bis zum Jahr 2030 50 bis 80 neue Großkirchengemeinden durch Union gebildet.

In den neuen Großkirchengemeinden wird Seelsorge vernetzt und Kirche an vielen Orten nahe bei den Menschen und ihren Lebenswirklichkeiten ermöglicht. Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte wichtige Orte des kirchlichen Lebens. 
Auch in den Großkirchengemeinden haben Katholik:innen die Möglichkeit, vor Ort Verantwortung zu übernehmen, beispielsweise in Kirchortausschüssen, Kirchortteams oder Themenausschüssen. Die neuen Großkirchengemeinden sind rechtlich eine Kirchengemeinde und verstehen sich ihrem Auftrag nach als Seelsorgeräume mit gemeindlichen und thematischen Kirchorten.

Im Jahr 2026 startet die erste Phase der Umsetzung mit der Umschreibung der neuen Großkirchengemeinden. 
Wie die neuen Kirchengemeinden aussehen können, wird zunächst gemeinsam vor Ort entwickelt, beraten und diskutiert. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Bezugspunkte der Menschen vor Ort, bestehende Kooperationen, Unterschiede zwischen Stadt und Land oder Entfernungen zwischen den Kirchorten innerhalb der neuen Kirchengemeinden berücksichtigt.

Erste Vorschläge der Kirchengemeinden für die neuen Großkirchengemeinden werden Anfang Mai zuerst zu einem Dekanatsvorschlag, dann zu einem diözesanweiten Vorschlag zusammengeführt.

Nach weiteren Beratungen und der Klärung noch offener Fragen geben die Gemeinden bis September ihre Voten ab, die fachlich geprüft und Ende November dem Diözesanrat zur Beratung vorgelegt werden.

Auf dieser Grundlage entscheidet Bischof Dr. Krämer im Dezember 2026 über die zukünftige Landkarte der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Im Januar 2027 beginnt die Phase der Bildung der neuen Großkirchengemeinden, in der die beteiligten Kirchengemeinden gleichberechtigt und gemeinsam für ihre jeweilige neue Kirchengemeinde eine Gründungsvereinbarung erstellen und beschließen.

Aktuell beraten die Kirchengemeinden im Dekanat Geislingen-Göppingen erste Vorschläge zur Erstellung der neuen Seelsorgeräume. Im Moment sind für das Dekanat Göppingen-Geislingen drei solcher Seelsorgeräume/Großpfarreien angedacht.

Pfarrer Ambros Tungl

Weiter führende Informationen zum Prozess “Kirche der Zukunft” auf der Prozess Homepage: https://kirche-der-zukunft.drs.de/

Logo: Diözese Rottenburg-Stuttgart
Karten: Diözesanatlas.drs